GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BIKEAMBULANZ BIKEHAUS GMBH
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BIKEAMBULANZ BIKEHAUS GMBH
RENT A BIKE REGENSBURG/PASSAU GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeines
(1) RENT A BIKE.STORE (BIKEAMBULANZ GMBH) stellt den Mietern hochwertige und komfortable Fahrräder, Pedelecs und Lastenanhänger zur Verfügung. Die Fahrzeuge werden regelmäßig überprüft sowie gewartet und befinden sich in gereinigtem, fahrbereitem und verkehrssicherem Zustand. Der Mieter erkennt durch die Übernahme der vermieteten Fahrräder an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Sollten Mängel vorhanden sein, werden diese auf dem Mietvertrag bei Übergabe vermerkt. Den Mietern wird vor jedem Mietbeginn eine Probefahrt empfohlen bzw. gebeten um nachträgliche Reklamationen auszuschließen. Wird diese Probefahrt durch den Mieter nicht wahrgenommen gehen alle später auftretenden Mängel bzw. Kosten zu Lasten des Mieters.
(2) Die Fahrräder sind von den Mietern sorgsam und pfleglich zu behandeln. Pedelecs/E-Bikes werden mit vollem Akku bei Mietbeginn zur Verfügung gestellt. Die Akkuleistung reicht – abhängig von der Beanspruchung, Gewicht des Fahrer/in und Gepäck, Topografie und der Stufe der Motorunterstützung – für ca. 55 - 95 km bei Pedelecs.
§ 2 Vertragsabschluss und Vertragspartner
(1) Durch das Absenden der Buchung im Buchungsportal schließt der Mieter einen rechtsverbindlichen Vertrag mit RENT A BIKE.STORE/BIKEAMBULANZ GmbH als Vermieter über die im Warenkorb enthaltenen Artikel ab und erkennt gleichzeitig auch die Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Vermieter allein maßgeblich an. Vertragspartner ist in jedem Fall und ausschließlich die im Vertrag genannte Person. Das Mindestalter beträgt in jedem Fall 18 Jahre. Eine Weitervermietung oder Untervermietung des Mietfahrzeugs ist wie auch eine Überlassung an Dritte unzulässig. Der Vertragspartner haftet auch im Falle der Nutzung des Mietgegenstandes durch Dritte. Die Miete mehrerer Fahrzeuge durch eine Person ist zulässig. Der Vermieter kann in Sonderfällen die Personalien aller Mieter einfordern.
(2) Der Mieter hat sich bei Abholung des Mietfahrzeugs durch einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung zu autorisieren.
§ 3 Nutzung und Haftung der Fahrräder
(1) Die Nutzung der Fahrräder erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter darf die Fahrräder nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Eigenmächtige Manipulationen an den Fahrrädern sind ausdrücklich untersagt. Das verstellen von Lenker, Vorbau, Bremsgriffen und Sattelneigung ist ebenso ausdrücklich untersagt. Des Weiteren wird der Mieter daraufhin gewiesen, geeignete Schutzkleidung, festes Schuhwerk und einen Helm zu tragen, sowie die StVo einzuhalten. Bitte beachten Sie bei Fahrten nach/in Österreich und Ungarn auf die gültigen StVo (z.B. Helmpflicht, etc.)
(2) Die Anmietung von Mietobjekten setzt eine Haftpflichtversicherung des Mieters voraus. Die Haftpflichtversicherung oder der Mieter selbst tritt für alle Personen-/Sachschäden ein, haftet auch im Unfall bei fahrlässigem, grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln, sowie an Rechtsgütern Dritter.
(3) Der Mieter hat das Fahrzeug in dem Zustand, der bei Übergabe bestand, zurückzugeben. Dabei bleibt der normale Verschleiß, der durch ordnungsgemäßen Gebrauch der Fahrräder entstanden ist, außer Betracht. Der Mieter haftet für Diebstahl und alle Beschädigungen von der Übergabe bis zur Rückgabe des Fahrzeugs. Die Haftung erstreckt sich auf den Schaden, Schadennebenkosten, Sachverständigenkosten, Wertminderung und Mietausfall. Ansprüche sind vom Vermieter bei der Rückgabe geltend zu machen.
(4) Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit auftretende Mängel und Schäden bei der Rückgabe des Fahrzeugs dem Vermieter mitzuteilen.
(5) Die Steuereinheit und Display der Pedelecs und Lasten-Pedelecs sind bei Nichtbenutzung immer abzunehmen und sicher zu verwahren.
(6) Bei Diebstahl oder Unfall ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Bei Diebstahl ist regelmäßig die zuständige Polizeidienststelle zu verständigen und der Diebstahl anzuzeigen. Bei einem Unfall ist bei Sach- oder Personenschaden die zuständige Polizeidienststelle zu verständigen und der Unfall anzuzeigen und aufzunehmen. Der Mieter hat in jedem Falle die Daten der Unfallbeteiligten, eine Unfallschilderung, die zuständige Polizeidienststelle und deren Aktenzeichen dem Vermieter mitzuteilen.
(7) Der Mieter ist verpflichtet das Mietobjekt während seiner Mietzeit auch in geschlossen Räumen mit einem Schloss gegen Diebstahl zu sichern. Des Weiteren haftet der Mieter bei Verlust von Zubehör Teilen wie Displays, Akkus, Ladegeräten, Schlössern, Körben und weiterem Fahrradzubehör, das der Mieter während seiner Mietzeit von REN A BIKE.STORE/BIKEAMBULANZ GmbH gestellt bekommen hat.
(8) Der Mieter haftet für Bußgelder und Strafen, die während der Mietzeit entstanden sind.
(9) Der Mieter haftet während des gesamten Mietzeitraumes für entstandene Beschädigungen, Vandalismus sowie auch den Verlust des Mietobjektes durch einen Diebstahl. Die Reparaturkosten sowie entstandener Mietausfall und die Kosten für Ersatzteile werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei kompletter Zerstörung des Mietobjektes haftet der Mieter, es wird dann der Zeitwert des Mietobjekt berechnet. Der Mieter ist verpflichtet, das von ihm gemietete Rad geeignet gegen Diebstahl zu sichern. Bei Verlust haftet er in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Fahrräder zum Zeitwert, wobei der Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen ist. Die Bestätigung der Anzeige muss dem Vermieter vorgelegt werden.
(10) Das Mietobjekt ist einem gereinigten, sauberen Zustand wieder zu übergeben. Ist dieser jedoch bei Rückgabe an den Vermieter verschmutzt behält sich der Vermieter vor eine Reinigungsgebühr von 25,00 €uro dem Mieter zur Wiederherstellung in Rechnung zu stellen.
Wichtig: Das Rad darf nicht mit einem Hochdruckreiniger (Kärcher) gereinigt werden!
(11) Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich. Bei Mietzeitüberschreitung ohne Absprache werden dem Mieter gegenüber Aufwendungen zur Auffindung und Sicherstellung der Fahrräder/Zubehör-Gegenstände geltend gemacht, mindestens aber 20 €. Bei vorzeitiger Rückgabe wird die Mietgebühr nicht anteilig zurückerstattet.
(12) Wird der Rückgabetermin um mehr als 24 Stunden überzogen, werden zivilrechtliche Schritte eingeleitet.
§ 4 Versicherung
(1) Für alle normalen Fahrräder und Pedelecs/E-Bikes bestehen keine Versicherungen. Informieren Sie sich daher bitte, ob in Ihrer Hausrat-Versicherungen ein Schutz für Miet- oder Leihartikel enthalten ist.
(2) Die Anmietung von Mietobjekten setzt eine Haftpflichtversicherung des Mieters voraus. Die Haftpflichtversicherung oder der Mieter selbst tritt für alle Personen-/Sachschäden ein, haftet auch im Unfall bei fahrlässigem, grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln, sowie an Rechtsgütern Dritter.
§ 5 REPARATUR
(1) Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten (außer in Punkt 2 beschriebenen Fahrradteile), wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.
Bei Nichtbeachtung des Gewichtslimits trägt der Mieter die Kosten für Reparatur.
(2) Bei Schäden von Schlauch- und Reifendefekte, Felgen- und Speichenbrüchen, Beschädigungen bzw. Überhitzung der Bremsen/Bremsbeläge (Überlastung, Übergewicht) trägt der Mieter die Kosten.
(3) Wir bieten keinen Pannenservice an. Im Falle einer Reifenpanne darf nicht mehr weitergefahren werden, das Mietobjekt darf lediglich geschoben werden. Für die Fahrt unterwegs wird darauf hingewiesen, dass der Mieter für eigenes Pannenzubehör selbst verantwortlich ist. Bei einem Reifendefekt sind Ersatzschläuche, Flickzeug, Werkzeug und Luftpumpe selbst mitzubringen. Das oben erwähnte Pannenzubehör kann in unserer Filiale auch käuflich erworben werden. Unsere Räder sind alle mit pannensicheren Reifen ausgestattet, dennoch gibt es keine 100% Garantie eines Schlauchdefektes. Für den sehr selten eintretenden Fall eines Schlauches/Reifendefekts empfehlen wir ein Pannenspray (ermöglicht sofortige Weiterfahrt weil das Loch verschlossen wird und gleichzeitig den Reifen aufpumpt). Auch dieses Produkt kann bei uns käuflich erworben werden.
(4) Die Lieferung eines Ersatzrades ist nur innerhalb unserer Öffnungszeiten möglich. Für die Lieferung eines Ersatzrades berechnen wir bis Linz eine Pauschale von 60,00 €. Ab Linz erfolgt keine Lieferung eines Ersatzrades. Für Reparaturen, die von Fremdfirmen ausgeführt werden, erstattet RENT A BIKE.STORE/BIKEAMBULANZ GMBH nur die Kosten (wie in Punkt 1 beschrieben) und nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch eines Mitarbeiters von RENT A BIKE.STORE/BIKEAMBULANZ GmbH.
(5) Bei Defekten am Fahrrad ist vor der Reparatur in einer Fremdwerkstatt, BIKEAMBULANZ GmbH sofort zu benachrichtigen andernfalls behält sich BIKEAMBULANZ GmbH vor, die Kosten nicht zu erstatten. Werden bei einer Fremdwerkstatt Ersatzteile benötigt bzw. verbaut, sind die defekten Teile vom Mieter aufzubewahren bzw. mitzunehmen, ansonsten kann eine Erstattung von BIKEAMBULANZ GmbH abgelehnt werden. Wir übernehmen bei evtl. auftretenden Defekten an den Leihrädern keine Haftung für Folgeschäden, wie Hotelkosten, Taxi und Bahnkosten, Abholservice, Telefonkosten etc.
§ 6 RÜCKGABE DES FAHRRADES/E-BIKES
(1) Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.
(2) Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
(3) Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüberhinausgehenden Schaden zu ersetzen.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Abholung des/der Fahrrades/Fahrräder oder E-Bike/s von einem Hotel oder vereinbarten Abgabeort aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden. Die Abholung von einem Hotel oder vereinbarten Abgabeort (z.B. in Linz, Wien, Budapest) der Räder kann bis zu 14 Werktagen dauern plus 3 Tage Fahrradcheck.
(5) RÜCKGABE DES FAHRRADES/E-BIKES HOTELS, PARTNERSTATIONEN UND ABGABESTATIONEN WIEN UND BUDAPEST:
Der Mieter ist verpflichtet die Fahrräder/E-Bikes am vereinbarten Hotel oder Abgabeort abzugeben. Der Mieter ist verpflichtet alle Schlüssel, Displays (E-Bike), etc. in das mitgegebene rote Kuvert verschlossen mit Namen des Mieters und Zimmernummer an der Rezeption des Hotels oder verantwortlichen Ansprechpartner abzugeben. Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet sich den Namen des Hotelmitarbeiters oder Verantwortlichen zu notieren damit eine garantierte problemlose Abholung der Räder bei Nachfrage möglich ist. Der Mieter ist verpflichtet telefonisch erreichbar zu sein um evtl. Nachfragen über den genauen Abstellplatz der Räder mitteilen zu können. Bei jeglicher Änderung was zur Erschwerung der Abholung der Fahrräder/E-Bikes führt, ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter unverzüglich telefonisch oder per WhatsApp unter +49 (0)151 1283 4224 Bescheid zu geben. Sollte der Mieter entgegen des vereinbarten Rückgabeortes/Hotels die Fahrräder/E-Bikes abgeben oder den oben genannten Verpflichtungen nicht Folge leisten, werden alle Kosten in Rechnung gestellt. Eine Änderung der Hoteladresse oder vereinbarter Abgabeort ab dem 1.Tag des Verleihbeginns ist ausdrücklich ohne Zustimmung bzw. Bekanntmachung von/an BIKEAMBULANZ GmbH nicht gestattet.
§ 7 STORNOGEBÜHREN:
(1) Bei Nichteinhaltung von Reservierungen werden folgende Stornogebühren fällig: 30 Tage vor Verleihbeginn 25 % des Verleihpreises; 14 Tage vor Verleihbeginn 50 % des Verleihpreises; 7 Tage vor Verleihbeginn 90 % des Verleihpreises. Auch bei Schlechtwetter werden die Stornogebühren fällig. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Stornierung grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25.- Euro anfällt. Bei einer kurzfristigen Stornierung (10 Tage vor Verleihbeginn) des Abholservices, ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich, da dieser Rückholservice durch einen Subunternehmer durchgeführt wird. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietfahrräder, erfolgt keine Erstattung des Mietpreises und des Abholservice. Dem Mieter bleibt es unbenommen, RENT A BIKE Passau/Regensburg nachzuweisen, dass durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
§ 8 KAUTIONEN:
(1) Pro Fahrrad und Fahrradanhänger ist eine Kaution in Höhe von 100,- € [200,-€ E-Bike]
zu zahlen welche nach Rückgabe des Fahrrades in ordnungsgemäßen Zustand wieder zurückbezahlt wird. Kautionen werden innerhalb von 30 Tagen nach Rückgabe in unserer Verleihstation oder am vereinbarten Hotel via PayPal, Stripe oder iZettle zurückerstattet.
§ 9 ABSCHLIESSENDES:
(1) Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Mieter einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen unberührt.
(3) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Hat der Mieter zum Zeitpunkt seiner Buchung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(4) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag am Geschäftssitz vom Vermieter wird auch dann begründet, wenn der Mieter als Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Datenschutz
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Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
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BIKEAMBULANZ-BIKEHAUS GmbH
Andreas Schäfer Geschäftsführer/CEO
Bahnhofstraße 18
93047 Regensburg
Handelsregister Regensburg:
HRB 11038
UStIdNr. DE 260 535 301
🇩🇪 Pro Fahrrad und Fahrradanhänger ist eine Kaution in Höhe von 100,- € Biofahrrad /200,-€ E-Bikes zu zahlen welche nach Rückgabe des Fahrrades in ordnungsgemässen Zustand wieder zurückbezahlt wird.
🇬🇧 Pro bike a deposit of 100,- € Biobike /200,-€ E-Bikes to pay which to return the bike in proper State is paid back.
🇮🇹 Pro bici un deposito di 100,- € Biobike /200,-€ E-Bikes per pagare cui restituire il moto in proprio Stato viene rimborsato.
🇫🇷 Vélo Pro un acompte de 100,- € Biobike /200,-€ E-Bikes à payer pour retourner le vélo en bon État est remboursé.
🇪🇸 Bike Pro un depósito de 100,- € Biobike /200,-€ E-Bikes para pagar el que se devuelve la bicicleta en buen Estado es devuelto.
🇩🇪 *Sämtliche Angaben werden unter dem Vorbehalt von Preisänderungen, Tippfehlern, Irrtümern und Marktentwicklungen gemacht. Alle Preise inkl. 19% MwSt. pro Kalendertag und Fahrrad und Fahrradanhänger.
🇬🇧 *All information is subject to Price changes, typing errors, mistakes and market trends. All Prices with 19% VAT per calendar day and bike, biketrailer, seat.